Monitoring Ausschuss – wie, was, warum?

Die Einhaltung von Menschenrechten ist in allen Ländern der Welt verbesserungs- bedürftig. Um dem Trend, Menschenrechte auf internationaler Ebene zu vereinbaren, jedoch auf nationaler Ebene wenig zu beachten, entgegenzuwirken, sieht die neueste Menschenrechtskonvention verpflichtend einen nationalen Mechanismus zur Überwachung vor. In Österreich ist dieser für die Bundesverwaltung derzeit durch § 13 des Bundesbehindertengesetzes geschaffen.1

Der Monitoring Ausschuss2 ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung für den Bereich der Bundeskompetenz überwacht.

Er besteht aus 8 Mitglieder und 4 Ersatzmitglieder:
– 4 VertreterInnen der organisierten Menschen mit Behinderungen.
– 1 VertreterIn einer Nichtregierungsorganisation aus dem Bereich der Menschenrechte
– 1 VertreterIn einer Nichtregierungsorganisation aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit
– 1 VertreterIn der wissenschaftliche Lehre
– das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist mit beratender Stimme vertreten.

Was tut er?
– er kann im Einzelfall Stellungnahme von Organen der Verwaltung einholen,
– er gibt Empfehlungen und Stellungnahmen betreffend die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit Angelegenheiten der UN Konvention ab,
– er berichtet dem Bundesbehindertenbeirat regelmäßig über seine Beratungen.
Regionale Anlaufstellen der Monitoringausschusses sind die Landesstellen des Bundessozialamts.

Praktisch werden zum Beispiel Themen wie Inklusive Bildung, Schutz vor Gewalt, Persönliche Assistenz diskutiert. Leicht gesagt: was tun, damit behinderte Menschen weniger diskriminiert werden und mehr Hilfe bekommen, wo sie welche brauchen. Genaueres gibt es viel zu sagen, aber das wird ein späteres Thema!

  1. [1] Bundesgesetzblatt zur Einrichtung des Monitoringausschusses
  2. http://www.monitoringausschuss.at/

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